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Zur Schule

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Das Technische Berufskolleg Solingen (TBK) ist eins der drei städtischen Berufskollegs der Stadt Solingen. Es bildet neben dem kaufmännischen Friedrich-List-Berufskolleg und dem Mildred-Scheel-Berufskolleg für Gesundheit und Soziales seine Schülerinnen und Schüler im gewerblich-technischen Bereich aus.

Die Geschichte der Solinger Berufsschulen geht auf die Tradition der Solinger Sonntagsschulen zurück. So hat auch das TBK als älteste Solinger Berufsschule seine Wurzeln tief im 19. Jahrhundert. Die Tradition des Technischen Berufskollegs Solingen ist in diesen Sonntags- und Fortbildungsschulen zu sehen, die seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts versuchten, die Grundbildung der Solinger Arbeiter zu heben. Diese Entwicklung war prägend für das gesamte Solinger Berufsschulwesen.
Als maßgebliche Grundlage und Zitiervorlage dieser Darstellung dient: Schlossorsch, Bernd: Von Sonntagsschulen im Fünf-Städte-Gebiet zum Technischen Berufskolleg Solingen – 1815 bis 2009. Solingen 2008.

Die Sonntags- und Fortbildungsschulen

Die Geschichte der Solinger Berufsschulen geht auf die Tradition der Solinger Sonntagsschulen zurück. So hat auch das TBK als älteste Solinger Berufsschule seine Wurzeln tief im 19. Jahrhundert. Die Tradition des Technischen Berufskollegs Solingen ist in diesen Sonntags- und Fortbildungsschulen zu sehen, die seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts versuchten, die Grundbildung der Solinger Arbeiter zu heben. Diese Entwicklung war prägend für das gesamte Solinger Berufsschulwesen.

Bis zur Fachschulgründung 1904

Schon im Jahr 1806 wurde die Idee nachgewiesen, für die Verbesserung der „gestalterischen und maschinentechnischen Qualität“ der Solinger Stahlwarenprodukte eine Fachschule zu gründen. Diese Überlegungen waren nötig geworden, da die traditionellen Solinger Schneidwaren ihrer englischen Konkurrenz aus Scheffield weit unterlegen waren. „Der um die Wende 18. zum 19. Jahrhundert richtungweisende Solinger Fabrikant Peres bemerkt hierzu: ‚…daß doch auch unsere bergischen Fabriken sich befleißigen möchten, ihren Produkten neben der zwar sehr guten Qualité auch jene Schönheit zu eigen zu machen, welche die englische Ware so sehr empfiehlt.’“
Diese Überlegungen wurden aber zunächst von preußisch-staatlicher Seite nicht weiter verfolgt, sondern private Initiativen führten in den 30er und 40er Jahren des 19. Jahrhunderts zur Gründung zweier privater Zeichenschulen, die als eine der ersten Entwicklungsstufen hin zur Fachschulgründung gesehen werden können.
Ein weiterer Entwicklungsstrang ist in der höheren Bürgerschule zu sehen, an der 1883 zum ersten Mal für Solingen Lerninhalte und Ziele festgeschrieben wurden: „Danach wollte diese Schule ‚…Lehrlingen und Gehilfen der Gewerbetreibenden Gelegenheit bieten, sich diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten im Zeichnen, welche zur erfolgreichen Ausübung ihres Berufes erforderlich sind, in möglichst umfassender Weise anzueignen.’“ Allerdings kamen gute Ergebnisse nicht im erwünschten Maße zu Stande, so stufte zum Beispiel die Prüfungskommission einer Düsseldorfer Ausstellung im Jahre 1885 die Solinger Arbeiten als „schwach“ ein. In der folgenden Zeit mehrten sich die Stimmen aus Wirtschaft und Stadtspitze, die Einrichtung einer Solinger Fachschule voranzutreiben. „Dazu trug die Pariser Weltausstellung 1900 wesentlich bei, die vorbildlich schöne und geschmackvolle vor allem französische Stahlwaren gezeigt hatte.“ Im Jahre 1899 setzte der damalige Solinger Oberbürgermeister August Dicke (Oberbürgermeister von 1896 – 1929 in Solingen) eine Fachschulkommission ein, deren zehn Mitglieder die Gründung der Fachschule vorantrieben. Diese erfolgte im Jahre 1904 als „Fachschule der Solinger Stahlwaren-Industrie“. Bereits 1908 konnte das neu errichtete prächtige Fachschulgebäude im Stile einer bergischen Villa an der Blumenstraße bezogen werden. Dieses Gebäude steht immer noch im Dienst der schulischen Nutzung und wurde im Jahre 2008 von der Stadt Solingen als Trägerin des TBS komplett brandschutz-technisch ertüchtigt.

Das Solinger Fortbildungsschulwesen

Wesentlich für die Entwicklung des TBK sind die Solinger Fortbildungsschulen, die versuchten – wie die Zeichenschulen für den künstlerisch-gestalterischen Bereich, die Solinger Arbeitskräfte auch im technisch-gewerblichen Bereich weiterzubilden. In den verschiedenen Bezirken Solingen, Wald, Höscheid, Ohligs und Gräfrath entstanden seit 1872 Fortbildungsschulen. Sie nahmen im Laufe ihrer Entwicklung immer mehr den Charakter von Berufsschulen an und spezialisierten sich auf „berufsspezifische Inhalte“. Beispielhaft kann die Ohligser Fortbildungsschule angeführt werden, die Fachklassen für typische Solinger Berufe wie Schlosser, Reider, Schleifer u.ä. eingerichtet hatte. Die schulische Ergänzungsausbildung dauerte drei Jahre und trägt damit wesentliche Merkmale der heute noch gängigen Berufsschulpraxis. Der fachkundliche Unterricht war dabei ausschlaggebend, wenngleich es „ein weiteres Ziel der Schule war…, die sittlich-religiöse und nationale Gesinnung zu begründen bzw. zu festigen. … Das Ohligser Modell einer Fortbildungsschule war … im Fünf-Städte-Gebiet (die heutige Stadt Solingen) so überzeugend, dass spätestens ab 1909 ein Sinneswandel hin zu einer Berufsschule zu erkennen war.“
1911 beschloss die Solinger Stadtverordnetenversammlung für die gewerbliche Fortbildungsschule, eine dreijährige Schulpflicht einzuführen, die von der allgemeinen Fortbildungsschulpflicht in der Weimarer Verfassung 1919 ergänzt wurde. In diesen Entwicklungen sind die Wurzeln des heutigen Dualen Systems der Berufsausbildung gut zu erkennen. Es folgten Versuche, das Fortbildungsschulwesen in Solingen zu zentralisieren, die schließlich in der Gewerblichen Berufsschule mündeten. Als letzter Schritt erfolgte der Zusammenschluss der Handwerkerschule mit der Gewerblichen Berufsschule zu den ‚Gewerblich-technischen Berufsschulen der Stadt Solingen’ im Jahre 1937.
So gründete die gewerblich-technische Ausbildung in Solingen auf drei Säulen: die Ausbildung der Handwerkslehrlinge, der Lehrlinge aus Industrieberufen und die Ausbildung an der Fachschule für die Solinger Stahlwaren-Industrie. Über das Verhalten der Schulen unter der nationalsozialistischen Herrschaft werden in der Sekundärliteratur keine Angaben gemacht.

 

Neuanfang nach 1945

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs erfolgte eine Neuaufstellung der Berufsausbildung in Schule und Betrieben in Solingen. Viele Gebäude waren zerstört worden und es standen nur noch wenige Lehrkräfte zur Verfügung. Der Name der Schule wandelte sich nun in „Gewerbliche Berufs- und Berufsfachschulen der Stadt Solingen“ (GBBS), wobei die metallgewerbliche Hauptabteilung noch einmal erheblich wuchs. Schon ab 1949 gab es bereits die ersten Überlegungen für einen Neubau der Berufsschule auf der stadtnahen Trümmerfläche zwischen Weyersberger Straße, Augustastraße und Blumenstraße, dem heutigen Schulgelände. Auch wenn nicht alle Planungen der ersten Entwürfe umgesetzt worden sind, entstanden zwischen 1949 und 1964 die heutigen Schulgebäude 1-4, die den Kern des campusartigen Schulkomplexes bilden. In den siebziger Jahren wurde Werkstattgebäude (Haus 5) für das Fortbildungszentrum in der Landesstelle für Internationale Berufsbildung erstellt, gefolgt von Haus 6, dem „Technischen Zentrum“ auf dem ehemaligen Produktionsgelände einer kleinen Werkzeugmaschinenfabrik. Hinzu kommt das alte Fachschulgebäude (Fertigstellung 1908) am Standort Blumenstraße, welches durch das gestaltungstechnische Zentrum, ein Galvaniklabor und das Schülerwohnheim im Laufe der Jahre erweitert wurde (Häuser 7-10). Für den Sportunterricht nutzt die Schule die nahe gelegene städtische Klingenhalle.
Die Entwicklung und der Ausbau der Schule ist auch am Namen lesbar; von den „Gewerblichen Berufs- und Berufsfachschulen der Stadt Solingen“ über die „Technischen Schulen Solingen“ (1986) hin zum heutigen Namen „Technisches Berufskolleg Solingen“ (1998).

Dieses Leitbild ist unser Orientierungsrahmen für das gemeinschaftliche Leben, Lernen und Arbeiten an unserer Schule.

Wir verstehen uns als Wegbegleiter bei der Findung der persönlichen und beruflichen Identität unserer Schülerinnen und Schüler und unterstützen sie dabei, ihre eigenen Potentiale weiterzuentwickeln. Wir bieten qualitativ hochwertige und überregionale Ausbildungen an, die ein breites Spektrum an technischen und gestalterischen Bildungsgängen umfasssen. Innovativ und zukunftsorientiert bereiten sich Schülerinnen und Schüler auf ihr Berufsleben vor. Auf dem Weg zum mündigen Techniker sind uns Fachkompetenz und Sozialkompetenz gleich wichtig.

 

In unserer Schule leben und arbeiten viele Menschen mit ganz unterschiedlichen kulturellen, religiösen und persönlichen Prägungen. Diese Vielfalt erleben wir als Bereicherung. Wir setzen uns ein für eine Kultur gegenseitiger Wertschätzung und Unterstützung, damit unsere Schule ein Ort ist, an dem sich alle wohl und sicher fühlen können. Als „Schule ohne Rassismus und Schule mit Courage“ fördern und fordern wir respektvollen Umgang miteinander. Deshalb geben wir Rassismus, Homophobie und jeglicher Diskriminierung keinen Raum.

 

Wir sind eine gesundheitsbewusste Schule, wir stärken unsere Gemeinschaft durch Hilfsbereitschaft und durch die Pflege gemeinsamer Aktivitäten. Wir gehen fair miteinander um und lösen Konflikte konstruktiv (z.B. durch Streitschlichtung, Beratung und Gewaltpräventionstraining). Bei persönlichen Problemen helfen speziell ausgebildete Personen, wie Schulsozialarbeiter und Beratungslehrer. Wir sind offen für Feedback, um uns weiterzuentwickeln. Zum Erfolg tragen alle bei, deshalb fördern wir die Mitwirkung aller am aktiven Schulleben. Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, das eigene Leben bewusst zu gestalten. In didaktischer Methodenvielfalt lernen und trainieren die Schülerinnen und Schüler Lerntechniken sowie Methoden der Kommunikation und der Präsentation. Sie entwickeln besonders die Fähigkeit, Prozesse zu strukturieren und werden so zu Akteuren ihrer individuellen Lernprozesse. Durch zielorientiertes Lernen erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Fachkompetenz. Zur Fachkompetenz zählen wir den gekonnten Umgang mit erlerntem Fakten-, Zusammenhangs- und Handlungswissen.

 

Durch Erweiterung der Sozial- und Selbstkompetenz gelingt ihnen insbesondere die zunehmende Übernahme persönlicher Verantwortung, die Entwicklung der Kritik-, Urteils- und Konfliktfähigkeit sowie ein respektvoller Umgang miteinander. Das Lernen in realen Projekten und Prozessen, auch mit außer schulischen Partnern, ist für uns leitend. Dabei legen wir besonderen Wert auf umweltbewusstes und ressourcenschonendes Verhalten.

 

Lernen gelingt nach unserem Verständnis, wenn Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Betriebe gemeinsam für ein gutes Klima und eine lernförderliche Atmosphäre sorgen.

Das bedeutet konkret, dass

  • die Schülerinnen und Schüler die Sinnhaftigkeit des Lernens erkennen und sich mit den Bildungszielen identifizieren
  • die Schülerinnen und Schüler ihren Lernprozess selbst aktiv gestalten
  • insbesondere in beruflichen Zusammenhängen und realen Projekten gelernt wird
  • Lernfortschritte sichtbar gemacht und angemessen gewürdigt werden
  • ie Arbeitsräume technisch und atmosphärisch angemessen ausgestattet sind
  • Übungsmöglichkeiten und Zeiten zur Sicherung und Vertiefung genutzt werden
  • Unsere Schule muss sich weiterentwickeln, da sich das soziale und berufliche Umfeld unserer Schülerinnen und Schüler ständig verändert.

Dabei ist uns wichtig, dass

  • die Lehrerinnen und Lehrer sich auf fachlichem und pädagogischem Gebiet regelmäßig fortbilden
  • für die Gestaltung des Unterrichts in den Bildungsgängen feste Kernteams verantwortlich sind neue Unterrichtskonzepte geplant und um gesetzt werden, die das selbstständige Lernen unserer Schülerinnen und Schüler fördern
  • in abwechslungsreichen Projekten in Kooperation mit den Unternehmen unterrichtet wird
  • Die Wirksamkeit dieser Maßgaben wird fortlaufend evaluiert. Wenn nötig, werden neue Ziele formuliert, Veränderungen beschlossen und umgesetzt

 

Die Wirksamkeit dieser Maßgaben wird fortlaufend evaluiert. Wenn nötig, werden neue Ziele formuliert, Veränderungen beschlossen und umgesetzt.

 

Stand: September 2024

Schul- und Hausordnung

Vorbemerkung

Diese Hausordnung verfolgt das Ziel, dass Schüler und Schülerinnen am TBK in funktionaler Ausstattung ungestört, sicher und erfolgreich lernen können. Daher sind die hier aufgeführten Punkte für alle verpflichtend.

 

Welche Werte gelten in unserer Gemeinschaft?

Folgende Werte sind für die Schulgemeinschaft wichtig und erforderlich: Respekt, Toleranz, Höflichkeit, Zuverlässigkeit, Pflichterfüllung, Pünktlichkeit und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
In unserer Schulgemeinschaft wird darüber hinaus keine Form der Gewaltausübung geduldet. Dieses schließt sowohl körperliche als auch seelische Gewaltausübung wie z. B. Mobbing provozierendes Verhalten und Beleidigungen ein.
Die Schule bekennt sich zur politischen Neutralität. Politische Aktionen auf dem Schulgelände sind daher verboten.

 

Wie verhalte ich mich in den Schulgebäuden?

Die Schule ist ein gemeinsamer Lebens- und Arbeitsraum, für den alle verantwortlich sind. Das bedeutet: Alle sorgen für Sauberkeit und Ordnung. Die gesamte Ausstattung ist sorgfältig zu behandeln. Wer Schuleigentum beschädigt oder zerstört, muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Essen ist in Unterrichtsräumen nicht gestattet, dafür sind die Pausen zu nutzen. Über Ausnahmen in besonderen Fällen (z. B. bei langen Prüfungen, besonderen Klassen-/Schulveranstaltungen) entscheiden die Lehrkräfte.
Das Trinken während des Unterrichts ist gestattet, sofern die Trinkbehälter wieder verschließbar sind. Ausgenommen davon sind Räume wie PC-Räume, Labore und Werkstätten. Nach Ende des letzten Unterrichts im Raum, sind die Stühle leise auf die Tische zu stellen.
In den Pausenzeiten ist aus Sicherheitsgründen das Gebäude zu verlassen.

 

Wie verhalte ich mich außerhalb der Unterrichtsgebäude?

Das Schulgelände inklusive Sitzgelegenheiten, Sportgeräten und angrenzenden Flächen (Zufahrten, Gehwege, Anwohnergrundstücke) sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Unterstützt wird dies durch einen klassenweise wechselnden Hofdienst.
Rauchen (auch elektronisches Rauchen/ Dampfen) ist auf dem Schulgelände verboten.
Verlassen Schüler und Schülerinnen während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände, so erlischt der Versicherungsschutz.
Bei Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes achten alle darauf die Anwohnerinnen und Anwohner, Fußgängerinnen und Fußgänger und den öffentlichen Verkehr nicht zu behindern (insbesondere in den Schulgeländezufahrten).
Schülern und Schülerinnen ist das Abstellen von Motorrädern und Fahrrädern auf dem Schulgelände lediglich innerhalb der ausgewiesenen Flächen erlaubt. Das Abstellen von PKWs ist Schülern und Schülerinnen nicht gestattet.

 

Wie kleide ich mich?

Im täglichen Unterricht zeigen Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte gegenseitigen Respekt durch das Tragen von dem Lernraum Schule angemessener Kleidung. Dies schließt aufreizende, politisierende Bekleidung sowie modische Kopfbedeckung aus.
In den Werkstätten und Laboratorien ist aus Sicherheitsgründen Arbeitskleidung vorgeschrieben.

 

Was darf ich auf keinen Fall zur Schule mitbringen?

Alkoholische Getränke, andere Rauschmittel und Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände sind auf dem Schulgelände strikt verboten. Bei nicht Einhaltung folgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Parallel dazu kann bei der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag gestellt werden.
Wer dies ignoriert muss mit dem Verweis von der Schule rechnen.

 

Was muss ich in Bezug auf Sicherheit und bei Unfällen beachten?

Ein sicherer Aufenthalt in der Schule ist für uns alle wichtig. Letztlich haben die Lehrkräfte die Aufsichtspflicht, um Unfälle zu verhüten. Ihren Anweisungen ist daher Folge zu leisten.
Ohne vorherige Sicherheitsunterweisung dürfen Werkstätte und Laboratorien nicht betreten werden. Dort gelten besondere Verhaltens- und Sicherheitsregelungen, die zum eigenen Schutz unbedingt einzuhalten sind.
Jeder Unfall, der während einer Unterrichts- bzw. Schulveranstaltung und auf dem direkten Schulweg passiert, muss sofort der unterrichtenden Lehrkraft oder dem Sekretariat mitgeteilt werden.
Achten Sie selbst auf ihre Wertsachen. Für Verluste oder Sachschäden haftet der Schulträger nur in Ausnahmefällen.
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

 

Was muss ich bei der Nutzung digitaler Endgeräte beachten?

Aufzeichnungen wie z. B. Videos, Fotos und Tonmitschnitte sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Eine Aufnahmeerlaubnis kann im Einzelfall durch eine Lehrperson oder der Schulleitung erfolgen.
Das Nutzungsrecht für alle Aufnahmen auf dem Schulgelände, bei Schulveranstaltung und im Schulgebäude hat die Schule. Jede ungenehmigte Veröffentlichung von Daten, Bildern, Tonaufnahmen und Videos kann strafrechtlich verfolgt werden.
Digitale Endgeräte (Handy ,Tablet, Laptop) dürfen für unterrichtliche Zwecke mit Erlaubnis der Lehrperson genutzt werden. Bei unerlaubter Nutzung dürfen digitale Endgeräte auf Zeit von Lehrkräften eingezogen werden.

 

Was muss ich in Bezug auf Schulbücher und Arbeitsmittel beachten?

Die Stadt Solingen stellt einige Schulbücher, Tablets etc. leihweise zur Verfügung. Diese sind sorgfältig zu behandeln, um auch anderen die Nutzung weiterhin zu ermöglichen.
Weitere Lern- und Arbeitsmittel sind auf Anweisung der Lehrkräfte entsprechend auf eigene Kosten umgehend zu beschaffen.

 

Was mache ich, wenn die Lehrkraft nicht erscheint?

Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht erschienen sein, so wird dies dem Sekretariat durch den Klassensprecher oder der Klassensprecherin oder einem Vertreter bzw. einer Vertreterin mitgeteilt.

 

Was muss ich tun, wenn ich nicht in die Schule kommen kann?

Verhinderte Schüler und Schülerinnen informieren umgehend die Klassenleitung. Es gelten darüber hinaus die Vorgaben des jeweiligen Bildungsganges. Diese Vorgaben werden als Informationsblätter bei der Einschulung ausgegeben.

 

Kann ich vom Unterricht befreit werden?

Beurlauben sind in begründeten Fällen rechtzeitig bei der Klassenleitung schriftlich zu beantragen. Berufsschüler und Berufsschülerinnen, die während der Schulzeit Urlaub nehmen, können für diese Zeit nicht vom Unterricht befreit werden.

 

Stand: September 2024

Organigramm und Zuständigkeiten

TBK Organigramm