Berufsausbildung

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Finanzielle Hilfen für Auszubildende

Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung haben zwar keine Möglichkeit, BAföG zu erhalten, allerdings kann, was vielen nicht bekannt ist, unter bestimmten Bedingungen Berufsausbildungsbeihilfe der Arbeitsagenturen bezogen werden, wenn die Lehrlinge während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Bei Volljährigen mit eigener Wohnung gilt diese Beschränkung nicht. Bei einer Zweitausbildung kann statt der Berufsausbildungsbeihilfe in diesen Fällen Wohngeld beantragt werden, hier sind die Wohngeldstellen zuständig. Freibeträge für die Eltern bei der Einkommensteuer und i.d.R. Kindergeld runden die Förderung ab. Häufig unbekannt ist auch die Möglichkeit, durch Werbungskosten und Abzug der Sozialversicherungsbeiträge das anrechenbare Nettoeinkommen des Kindes zu senken, um den Kindergeldanspruch zu sichern.  Weitere allgemeine Informationen